
In partibus infidelium (oft bloß: in partibus, abgekürzt: i. p., lat., "in Gegenden oder Gebieten der Ungläubigen"), seit dem 13. Jahrh. Zusatz zum Titel der Weihbischöfe und apostolischen Vikare (episcopi i. p., episcopi titulares), welche als bloße Titularbischöfe den Titel eines Bischofs in einem Land erhalten, das der katholisch...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

als Abkürzung dem Titel von katholischen Bischöfen angehängt, die keine eigene Diözese hatten; seit 1882 durch die Bezeichnung Titularbischof ersetzt.
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https://www.wissen.de//lexikon/partibus-infidelium
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